Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Hinweise für Sinzig: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Zuständige Behörde:
Kreisverwaltung Ahrweiler, Bauordnungsamt
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 69
53458 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Internet
Stadt Sinzig - FB 5 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernhard Wördehoff
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Fax: 02642 4001-590
Telefon Festnetz: 02642 4001-511
E-Mail: Bauamt@sinzig.de
Internet
Weitere Informationen
Bauamt
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum