Geburtsurkunde beantragen
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Beschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Online-Dienst
Anforderung Geburtsurkunde
Beschreibung
Über dieses Verfahren können Sie beim Standesamt die Anforderung einer Geburtsurkunde veranlassen. Die Zahlung der Gebühr wird online durchgeführt.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcel Wisser
Besucheranschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-222
E-Mail: Marcel.Wisser@bad-marienberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen (dies gilt auch für Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden), können Sie diese schriftlich, telefonisch oder elektronisch anfordern. Auch eine persönliche Abholung ist möglich.
Sie erhalten die Urkunden immer nur bei dem Standesamt, bei dem die Geburt (oder auch die Eheschließung oder der Sterbefall) tatsächlich beurkundet wurde.
Zur Verwendung im Ausland können auch mehrsprachige (internationale) Urkunden ausgestellt werden.
Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen (dies gilt auch für Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden), können Sie diese schriftlich, telefonisch oder elektronisch anfordern. Auch eine persönliche Abholung ist möglich.
Sie erhalten die Urkunden immer nur bei dem Standesamt, bei dem die Geburt (oder auch die Eheschließung oder der Sterbefall) tatsächlich beurkundet wurde.
Zur Verwendung im Ausland können auch mehrsprachige (internationale) Urkunden ausgestellt werden.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)
Kosten
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: gebührenfrei
Erstes Exemplar
Gebühr: 13,00 €
Gebühr: 6,50 € jede weitere beantragte Zweitausfertigung der Urkunde
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: gebührenfrei
Erstes Exemplar
Gebühr: 13,00 €
Gebühr: 6,50 € jede weitere beantragte Zweitausfertigung der Urkunde
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022
Stichwörter
Kind, Vater, internationale Geburtsurkunde, Mutter, Geburtsurkunde international, Urkunde nachbestellen, Tochter, Geburtstag, Standesamtsangelegenheiten, Sohn, Geburtszeit, Standesamtsangelegenheit, Nachwuchs, Kindesanmeldung, Urkunde, Standesamt