Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.
Beschreibung
Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.
Online-Dienst
Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
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zuständige Stelle
Zuständiges Standesamt
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 64
55284 Wörrstadt
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Standesamt
Beschreibung
Wie kaum eine andere Institution begleitet das Standesamt die Bürgerinnen und Bürger.
Angefangen von der Geburt bis zum Sterbefall. Eheschließungen und Urkundenbestellungen für die vielfältigsten Zwecke runden das Bild ab.
Aber auch für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen und Namensänderungen ist das Standesamt der Verbandsgemeinde Wörrstadt Ihr Ansprechpartner.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und beraten Sie gerne.
Möchten Sie
- Ihre Ehe anmelden oder beim Standesamt der VG Wörrstadt heiraten?
- als deutsche(r) Staatsangehörige(r) im Ausland heiraten und benötigen dafür ein Ehefähigkeitszeugnis
- Informationen oder Ihren Austritt aus der Kirche erklären
- die Vaterschaft eines Kindes anerkennen (die damit verbundene Sorgerechtserklärung wird von dem zuständigen Jugendamt entgegen genommen)
- Wünschen Sie eine Beratung zu einer möglichen Namensänderung oder möchten Sie eine Namenserklärung abgeben
- Möchten Sie eine Geburt in der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzeigen oder einen Sterbefall beurkunden lassen
- Benötigen Sie eine Bestattungsgenehmigung oder haben Sie Fragen aus den Bereichen Bestattungen, Friedshofsangelegenheiten oder Ahnenforschungen
Benötigen Sie eine personenstandsrechtliche Urkunde in Form von beispielsweise:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Eheurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister / Geburtsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister / Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubige Abschrift aus dem Sterberegister / Sterbeurkunde
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Harald Kemptner
Postanschrift
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Telefon Festnetz: 06732 601-2051
Fax: 06732 601-82051
E-Mail: harald.kemptner@vgwoerrstadt.de
Frau Ines Schmidt
Postanschrift
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Fax: 06732 601-82101
Telefon Festnetz: 06732 601-2101
E-Mail: ines.schmidt@vgwoerrstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
- Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind, oder
- Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.07.2021
Stichwörter
Partnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsurkunde