Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    ID: L100039_247064108

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Domfreihof 1b

    54290 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: standesamt@trier.de

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    34

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Domfreihof 1b

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: standesamt@trier.de

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Trier: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Bei persönlicher Beantragung

    • zusätzlicher Hinweis zum Ausweisdokument bei Abholung durch einen Bevollmächtigten: Ausweiskopie vom Antragsteller ist ausreichend

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
    • Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind,  oder 
    • Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Beantragung

    • empfehlenswert per Mail oder online
    • per Mail nur durch den Beteiligten (Lebenspartner) selbst oder Verwandtschaft in gerader Linie möglich
      • Rechnung mit Kassenzeichen wird zur vorherigen Begleichung per Mail gesendet
      • Urkunde wird erst versendet, wenn die Gebühr eingegangen ist

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Hinweise für Trier: Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    • 13,00 Euro für die erste Urkunde, jede weitere gleiche Urkunde 6,50 Euro 
    • für Rentenanträge in Deutschland ist die Urkunde gebührenfrei

    Zahlungsart

    • bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung Überweisung aufgrund Rechnung

    • bei online-Beantragung per Pay Direkt (Giropay) oder PayPal

    Bearbeitungszeit

    • bei persönlicher Beantragung sofort

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Stichwörter

    Lebenspartnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaft, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Partnerschaftsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de