Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.
Beschreibung
Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
Seit dem 01.10.2017 ist die Begründung von Lebenspartnerschaften vor einem deutschen Standesamt aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht mehr möglich; es kann nur noch eine Ehe eingegangen werden. Es gelten daher die Ausführungen im Bereich "Eheschließungen".
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Umwandlung von vor dem 01.10.2017 in Deutschland begründeten Lebenspartnerschaften in eine Ehe. Zuständig für die Anmeldung hierzu ist das Wohnsitzstandesamt der Lebenspartner/innen.
Online-Dienst
Anforderung Eheurkunde
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zuständige Stelle
Zuständiges Standesamt
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fabiola Perrina-Zils
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-145
E-Mail: fabiola.perrina-zils@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Herr Stefan Görges
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-103
E-Mail: stefan.goerges@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Internet
Formulare
Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Standesamt
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Postfach 1263
56572 Weißenthurm
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Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: info@vgwthurm.de
Kontaktperson
Herr Stefan Görges
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-103
E-Mail: stefan.goerges@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Frau Fabiola Perrina-Zils
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Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
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Postfach 1263
56572 Weißenthurm
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E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: fabiola.perrina-zils@vgwthurm.de
Internet
Formulare
Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
- Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind, oder
- Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.07.2021
Stichwörter
Lebenspartnerschaft, Partnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde