Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Beschreibung

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Online-Dienst

    Urkunden aus dem Sterberegister (DIN A4)

    ID: L100039_291508739

    Beschreibung

    Anforderung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr   oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    Fax: 06346 301-200

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2015 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

    • die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.

    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und –ort,
      • Sterbedatum und –ort,
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Kosten

    • Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
    • Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MDI am 22.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bestattung, Totenschein, Leichenpass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)