Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Beschreibung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Online-Dienst
Anforderung Sterbeurkunde
Beschreibung
Über dieses Verfahren können Sie beim Standesamt die Anforderung einer Sterbeurkunde veranlassen. Die Zahlung der Gebühr wird online durchgeführt.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 64
55284 Wörrstadt
Kontakt
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Standesamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ines Schmidt
Hausanschrift
Fax: 06732 601-82101
E-Mail: ines.schmidt@vgwoerrstadt.de
Telefon Festnetz: 06732 601-2101
Herr Harald Kemptner
Hausanschrift
E-Mail: harald.kemptner@vgwoerrstadt.de
Fax: 06732 601-82051
Telefon Festnetz: 06732 601-2051
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
- für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:
- die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Sterbedatum und –ort,
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Kosten
- Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
- Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MDI am 22.11.2022
Stichwörter
Bestattung, Totenschein, Leichenpass