Sterbeurkunde AusstellungOnline erledigen

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Beschreibung

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Hinweise für Worms: Sterbefälle melden

    Beurkundung von Sterbefällen: 

    Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung nach den Bestimmungen des    Personenstandsgesetzes zur Anzeige des Sterbefalles innerhalb von drei Werktagen verpflichtet.

    Verstirbt der Angehörige zuhause, sind folgende Personen innerhalb der oben genannten Frist gem. § 29 PStG zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet:

    • jede Person die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die  Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die beim Tod zugegen war, oder von dem    Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. das  Bestattungsunternehmen)
    Mit der Abwicklung der Formalitäten wird in den meisten Fällen ein Bestattungsinstitut betraut. Für die Beurkundung müssen alle benötigten Unterlagen (Informationsblatt) sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbe-scheinigung im Original vorgelegt werden. Erst hiernach wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet und es werden Sterbeurkunden ausgestellt.


    Sollten zunächst nicht alle benötigten Unterlagen vorgelegt werden können, kann die Beerdigung, die Einäscherung oder eine Überführung auch erfolgen, wenn der Sterbefall noch nicht beurkundet ist. Die dazu notwendigen Unterlagen werden dem Bestatter oder Angehörigen ausgehändigt.

    Desweiteren erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse und für den Pfarrer. Sollten Sie weitere Urkunden benötgien, werden Ihnen diese auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren ausgestellt.

    Online-Dienst

    Standesamt-Urkunden und Abschriften bestellen (kostenpflichtig)

    ID: L100039_257509378

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: +49 6241 853-3499

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

    • die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.

    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und -ort,
      • Sterbedatum und -ort,
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Kosten

    • Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
    • Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

    Hinweise für Worms: Sterbefälle melden

    Die Beurkundung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bestattung, Totenschein, Leichenpass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English