Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Hinweise für Worms: Sterbefälle melden
Beurkundung von Sterbefällen:
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung nach den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes zur Anzeige des Sterbefalles innerhalb von drei Werktagen verpflichtet.
Verstirbt der Angehörige zuhause, sind folgende Personen innerhalb der oben genannten Frist gem. § 29 PStG zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet:
- jede Person die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war, oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. das Bestattungsunternehmen)
Sollten zunächst nicht alle benötigten Unterlagen vorgelegt werden können, kann die Beerdigung, die Einäscherung oder eine Überführung auch erfolgen, wenn der Sterbefall noch nicht beurkundet ist. Die dazu notwendigen Unterlagen werden dem Bestatter oder Angehörigen ausgehändigt.
Desweiteren erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse und für den Pfarrer. Sollten Sie weitere Urkunden benötgien, werden Ihnen diese auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren ausgestellt.
Beurkundung von Sterbefällen:
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung nach den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes zur Anzeige des Sterbefalles innerhalb von drei Werktagen verpflichtet.
Verstirbt der Angehörige zuhause, sind folgende Personen innerhalb der oben genannten Frist gem. § 29 PStG zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet:
- jede Person die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war, oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. das Bestattungsunternehmen)
Sollten zunächst nicht alle benötigten Unterlagen vorgelegt werden können, kann die Beerdigung, die Einäscherung oder eine Überführung auch erfolgen, wenn der Sterbefall noch nicht beurkundet ist. Die dazu notwendigen Unterlagen werden dem Bestatter oder Angehörigen ausgehändigt.
Desweiteren erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse und für den Pfarrer. Sollten Sie weitere Urkunden benötgien, werden Ihnen diese auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren ausgestellt.
Online-Dienst
Sterbeurkunde bestellen (kostenpflichtig)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Klassische Kreditkarte
- Paypal
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Fristen
Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)
Kosten
Hinweise für Worms: Sterbefälle melden
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024
Stichwörter
Tod, internationale Sterbeurkunde, Sterberegister, Sterbefall, Standesamt, Urkunde nachbestellen, Bestattung, Nachlassabwicklung, Sterbeurkunde