Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Beschreibung

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Hinweise für Höhr-Grenzhausen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    Achtung! Vordern Sie keine Urkunden über das Portal „standesamt.com“ an. Dies ist ein Drittanbieter der Daten aller Standesämter veröffentlicht und über den Sie u.a. auch Personenstandsurkunden anfordern können. Diese Urkundenanforderung über das Portal ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren haben allerdings nichts mit den von den Standesämtern erhobenen Verwaltungsgebühren zu tun; Sie bezahlen also doppelt.

    Fordern Sie Urkunden über die Website der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen an oder kontaktieren Sie uns falls Sie sich nicht sicher sind welches Dokument Sie benötigen

    Achtung! Vordern Sie keine Urkunden über das Portal "standesamt.com" an. Dies ist ein Drittanbieter der Daten aller Standesämter veröffentlicht und über den Sie u.a. auch Personenstandsurkunden anfordern können. Diese Urkundenanforderung über das Portal ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren haben allerdings nichts mit den von den Standesämtern erhobenen Verwaltungsgebühren zu tun; Sie bezahlen also doppelt.

    Fordern Sie Urkunden über die Website der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen an oder kontaktieren Sie uns falls Sie sich nicht sicher sind welches Dokument Sie benötigen

    Online-Dienst

    Anforderung Sterbeurkunde

    ID: L100039_273159958

    Beschreibung

    Über dieses Verfahren können Sie beim Standesamt die Anforderung einer Sterbeurkunde veranlassen. Die Zahlung der Gebühr wird online durchgeführt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2023 (von: Webservice, VG_Höhr-Grenzhausen)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, VG_Höhr-Grenzhausen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen - 3.04 Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rathausstraße 48

    56203 Höhr-Grenzhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@hoehr-grenzhausen.de

    Telefon Festnetz: 02624 104-0

    Fax: 02624 104-89

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2024 (von: Webservice, VG_Höhr-Grenzhausen)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, VG_Höhr-Grenzhausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

    • die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.

    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und –ort,
      • Sterbedatum und –ort,
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Kosten

    • Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
    • Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MDI am 22.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bestattung, Totenschein, Leichenpass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)