Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    Es ist eine vorherige telefonische Rücksprache erwünscht.
    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Es ist eine vorherige telefonische Rücksprache erwünscht.
    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Str. 110

    55268 Nieder-Olm

    Öffnungszeiten

    Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Bürgerbüro: Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de

    Telefon Festnetz: 06136 69-0

    Fax: 06136 691611994

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2015 (von: Webservice, VG_Nieder-Olm)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, VG_Nieder-Olm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 16.12.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)