Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Zur Schließung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies trifft ebenso für Ausländerinnen oder Ausländer zu, die in Deutschland heiraten möchten.
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Als Ausländer/in heiraten in Deutschland:
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Als Deutsche/r heiraten im Ausland:
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Hinweise für Speicher: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Speicher
Welche Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden müssen, richtet sich nach dem Einzelfall. Für alle Fälle gilt, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und beide Partner eine Aufenthaltsbescheinigung (stellt das Einwohnermeldeamt aus) vorlegen müssen.Je nach Personenstand (ledig, geschieden, verwitwet) müssen weitere Personenstandsurkunden zum Nachweis der Ehefähigkeit vorgelegt werden. Ledige müssen eine
- Abschrift aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Geburtsstandesamt)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Personalausweis oder Reisepass und
- einen Nachweis über die letzte Eheschließung und Nachweis über dern Auflösung vorlegen.
- Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ebenso die Geburtsurkunde der Kinder.
Bei Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind weitere spezielle Unterlagen erforderlich. Hierfür erkundigen Sie sich in einem persönlichen Gespräch mit der Standesbeamtin.
US-Amerikaner, die auf dem Flugplatz Spangdahlem stationiert sind, benötigen:
- Geburtsurkunde
- Affidavit vom Flugplatz (Ledigkeitsbescheinigung)
- Nachweis über die letzte Eheschließung und deren Auflösung
- Sollten sie in Mississippi, Columbia oder Montana beheimatet sein, ist ebenfalls die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses erforderlich.
- Die ausländischen Schriftstücke müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.
Personen, mit einer anderen Staatsangehörigkeit wollen sich bitte in einem persönlichen Gespräch beim Standesamt informieren.
Welche Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden müssen, richtet sich nach dem Einzelfall. Für alle Fälle gilt, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und beide Partner eine Aufenthaltsbescheinigung (stellt das Einwohnermeldeamt aus) vorlegen müssen.Je nach Personenstand (ledig, geschieden, verwitwet) müssen weitere Personenstandsurkunden zum Nachweis der Ehefähigkeit vorgelegt werden. Ledige müssen eine
- Abschrift aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Geburtsstandesamt)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Personalausweis oder Reisepass und
- einen Nachweis über die letzte Eheschließung und Nachweis über dern Auflösung vorlegen.
- Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ebenso die Geburtsurkunde der Kinder.
Bei Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind weitere spezielle Unterlagen erforderlich. Hierfür erkundigen Sie sich in einem persönlichen Gespräch mit der Standesbeamtin.
US-Amerikaner, die auf dem Flugplatz Spangdahlem stationiert sind, benötigen:
- Geburtsurkunde
- Affidavit vom Flugplatz (Ledigkeitsbescheinigung)
- Nachweis über die letzte Eheschließung und deren Auflösung
- Sollten sie in Mississippi, Columbia oder Montana beheimatet sein, ist ebenfalls die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses erforderlich.
- Die ausländischen Schriftstücke müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.
Personen, mit einer anderen Staatsangehörigkeit wollen sich bitte in einem persönlichen Gespräch beim Standesamt informieren.
Online-Dienst
Online-Dienst Beantragung Ehefähigkeitszeugnis
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes der deutschen Partnerin oder des deutschen Partners zuständig.
Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Speicher - 03 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr  Das Bürgerbüro ist Dienstag nachmittags geschlossen .
Kontakt
Telefon Festnetz: 06562 64-0
Fax: 06562 64-59
Kontaktperson
Frau Margret Rohler
Internet
erforderliche Unterlagen
In der Regel werden der Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden benötigt. Zusätzlich können weitere Unterlagen notwendig werden. Lassen Sie sich am besten beraten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche zur Eheschließung im Ausland gilt ab dem Datum der Ausstellung für die Dauer von sechs Monaten. Die Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer zur Eheschließung in Deutschland richtet sich nach der im Ehefähigkeitszeugnis angegebenen Dauer; es gilt jedoch nicht länger als sechs Monate.
Die Befreiung vom Erfordernis zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts gilt ebenfalls nur für die Dauer von sechs Monaten.
Kosten
Sofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 52,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 64,00 bis 127,00 Euro.
Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 52,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
Hochzeit, Ehe, Heirat