Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
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zuständige Stelle
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Zuständigkeit
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Marie Scaruppe
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1779
Astrid Dawirs
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1770
Annegret Walldorf
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1780
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Marie Scaruppe
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1779
Astrid Dawirs
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1770
Annegret Walldorf
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1780
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Anmeldung Eheschließung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger  Terminvereinbarungen möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Internet
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
.
Ansprechpartner:
Annegret Walldorf
Tel.: 0261/ 129 1780
Marie Scaruppe
Tel.: 0261/ 129 1779
Astrid Dawirs
Tel.: 0261/ 129 1770
Weitere Informationen zur Eheschließung in Koblenz finden Sie hier.
weitere Kontaktdaten:
E-Mail:standesamt@stadt.koblenz.deFax:0261/129 1750erforderliche Unterlagen
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bitte sprechen Sie bei uns im Standesamt für eine individuelle Beratung vor. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden.
Bitte sprechen Sie bei uns im Standesamt für eine individuelle Beratung vor. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden.
Voraussetzungen
- Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
- Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).
Fristen
Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Für die Antragstellung gibt es keine Fristen. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt ab Ausstellung 6 Monate .
Für die Antragstellung gibt es keine Fristen. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt ab Ausstellung 6 Monate .
Bearbeitungsdauer
Vom Einzelfall abhängig.
Kosten
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
48,00 Euro
einer der Ehegatten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
59,00 Euro bis 118,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024
Stichwörter
Ledigkeitsbescheinigung