Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    ID: L100039_305276063

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2024

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Marie Scaruppe
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1779

    Astrid Dawirs
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1770

    Annegret Walldorf
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1780

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Marie Scaruppe
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1779

    Astrid Dawirs
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1770

    Annegret Walldorf
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1780

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Anmeldung Eheschließung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger  Terminvereinbarungen möglich.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
    .

    Ansprechpartner:

    Annegret Walldorf                                                                                              

            Tel.: 0261/ 129 1780

    Marie Scaruppe                                                                                                    

          Tel.: 0261/ 129 1779

    Astrid Dawirs                                                                                                           

       Tel.: 0261/ 129 1770

    Weitere Informationen zur Eheschließung in Koblenz finden Sie hier.

    weitere Kontaktdaten:

    E-Mail:standesamt@stadt.koblenz.deFax:0261/129 1750

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Bitte sprechen Sie bei uns im Standesamt für eine individuelle Beratung vor. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden.

    Bitte sprechen Sie bei uns im Standesamt für eine individuelle Beratung vor. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Für die Antragstellung gibt es keine Fristen. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt ab Ausstellung 6 Monate .

    Für die Antragstellung gibt es keine Fristen. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt ab Ausstellung 6 Monate .

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    beide beteiligten Ehegatten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    48,00 Euro
    einer der Ehegatten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    59,00 Euro bis 118,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020