Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice
Beschreibung
Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Postfachadresse
Postfach 1240
55576 Sprendlingen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Standesamt) Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ellen Daigele
Postanschrift
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Telefon Festnetz: 06701 201-205
Fax: 06701 201-9205
E-Mail: e.daigele@vg-sg.de
Frau Alexandra Toigo
Postanschrift
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Fax: 06701 201-9224
Telefon Festnetz: 06701 201-224
E-Mail: a.toigo@vg-sg.de
Agnieszka Simka
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 1
Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.09.2019
Stichwörter
Anmeldung, Wohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Wohnungen