Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienst
Nebenwohnung anmelden (OZG Test)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Selters (Westerwald) - Fachbereich 3 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02626 764-0
Fax: 02626 764-83
Kontaktperson
Frau Ramona Heinz
Postanschrift
Am Saynbach 5 - 7
56242 Selters (Westerwald)
Fax: 02626 764-20
Telefon Festnetz: 02626 764-32
E-Mail: ramona.heinz@selters-ww.de
Frau Claudia Kleinz
Postanschrift
Am Saynbach 5-7
56242 Selters (Westerwald)
Telefon Festnetz: 02626 764-31
E-Mail: Claudia.Kleinz@selters-ww.de
Herr Marvin Krebs
Postanschrift
Am Saynbach 5 - 7
56242 Selters (Westerwald)
Telefon Festnetz: 02626 764-52
E-Mail: marvin.krebs@selters-ww.de
Frau Franziska Görg
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz