Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienst
Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Bianca Heidrich (Bürgerbüro)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83201
Telefon Festnetz: 06785 79-3201
E-Mail: b.heidrich@vg-hr.de
Frau Isabell van Ryckeghem (Bürgerbüro)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3202
E-Mail: i.v.ryckeghem@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83202
Frau Anke Klein (Bürgerbüro, Empfang und Terminvergabe)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3204
E-Mail: a.klein@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83204
Frau Lisa Kappel (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3203
Fax: 06785 79-83203
E-Mail: l.kappel@vg-hr.de
Bürgerbüro Herrstein
Hausanschrift
E-Mail: termine-herrstein@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.2 - Bürgerdienste am Standort Rhaunen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Sonja Schneider (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: s.schneider@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83301
Telefon Festnetz: 06785 79-3301
Bürgerbüro Rhaunen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
E-Mail: termine-rhaunen@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Anmeldung, Wohnungen, Wohnung