Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Haupt- oder Nebenwohnung?

    • Nebenwohnsitz ist dort anzumelden, wo sich die Zweitwohnung befindet.
    • Für die Anmeldung des Nebenwohnsitz in Koblenz vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgeramt. 
    • Schriftlich oder digital ist dies nicht möglich!
    • Bei ledigen Einwohnern ist die Hauptwohnung automatisch die vorwiegend benutzte Wohnung. Hierbei kommt es nur darauf an, an welchem Ort man mehr Zeit verbringt. Verbringen Sie Ihre Zeit mit mehr als die Hälfte der Tage eines Jahres in Koblenz, ist hier Ihre Hauptwohnung. Verbringen Sie weniger Zeit in Koblenz, ist hier Ihre Nebenwohnung.
      Nur wenn man diese zeitliche Abgrenzung nicht treffen kann, wird der Schwerpunkt der Lebensbeziehung bzw. der so genannte Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Vereine) mit in die Betrachtung aufgenommen.

      Für verheiratete Einwohner (die nicht dauerhaft getrennt leben) gilt der Grundsatz, dass immer eine gemeinsame Hauptwohnung erklärt werden muss. Das soll immer die Wohnung sein, in der das Familienleben gestaltet wird (sog. Familienwohnung), unabhängig davon, ob dort die meiste Zeit des Jahres verbracht wird. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in Paragraph 21 des Bundesmeldegesetzes (BMG).

    Hinweis: Seit dem 01.06.2012 wird für eine Zweitwohnung/Nebenwohnung im Koblenzer Stadtgebiet eine Zweitwohnungssteuer (Steuer für die Nebenwohnung) erhoben.

    Haupt- oder Nebenwohnung?

    • Nebenwohnsitz ist dort anzumelden, wo sich die Zweitwohnung befindet.
    • Für die Anmeldung des Nebenwohnsitz in Koblenz vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgeramt. 
    • Schriftlich oder digital ist dies nicht möglich!
    • Bei ledigen Einwohnern ist die Hauptwohnung automatisch die vorwiegend benutzte Wohnung. Hierbei kommt es nur darauf an, an welchem Ort man mehr Zeit verbringt. Verbringen Sie Ihre Zeit mit mehr als die Hälfte der Tage eines Jahres in Koblenz, ist hier Ihre Hauptwohnung. Verbringen Sie weniger Zeit in Koblenz, ist hier Ihre Nebenwohnung.
      Nur wenn man diese zeitliche Abgrenzung nicht treffen kann, wird der Schwerpunkt der Lebensbeziehung bzw. der so genannte Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Vereine) mit in die Betrachtung aufgenommen.

      Für verheiratete Einwohner (die nicht dauerhaft getrennt leben) gilt der Grundsatz, dass immer eine gemeinsame Hauptwohnung erklärt werden muss. Das soll immer die Wohnung sein, in der das Familienleben gestaltet wird (sog. Familienwohnung), unabhängig davon, ob dort die meiste Zeit des Jahres verbracht wird. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in Paragraph 21 des Bundesmeldegesetzes (BMG).

    Hinweis: Seit dem 01.06.2012 wird für eine Zweitwohnung/Nebenwohnung im Koblenzer Stadtgebiet eine Zweitwohnungssteuer (Steuer für die Nebenwohnung) erhoben.

    Online-Dienst

    Wohnsitz An- und Ummeldung mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)

    ID: L100039_288364231

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Abweichende Öffnungszeiten: Vom 24.12.2024 bis zum 01.01.2025 bleibt die Verwaltung geschlossen . Ansonsten sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wie gewohnt für Sie da. Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin ! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut. Der  Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich.  Sie erreichen uns   telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115). Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden sie  hier . Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste). 

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@stadt.koblenz.de

    Telefon Festnetz: +49 261 129-7000

    Fax: +49 261 129-7200

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
    • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

    Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

    Anzeigefrist: 2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Dokumente

    Eingehend

    Wohnungsgeberbestätigung

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)