Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Haupt- oder Nebenwohnung?
- Nebenwohnsitz ist dort anzumelden, wo sich die Zweitwohnung befindet.
- Für die Anmeldung des Nebenwohnsitz in Koblenz vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgeramt.
- Schriftlich oder digital ist dies nicht möglich!
Bei ledigen Einwohnern ist die Hauptwohnung automatisch die vorwiegend benutzte Wohnung. Hierbei kommt es nur darauf an, an welchem Ort man mehr Zeit verbringt. Verbringen Sie Ihre Zeit mit mehr als die Hälfte der Tage eines Jahres in Koblenz, ist hier Ihre Hauptwohnung. Verbringen Sie weniger Zeit in Koblenz, ist hier Ihre Nebenwohnung.
Nur wenn man diese zeitliche Abgrenzung nicht treffen kann, wird der Schwerpunkt der Lebensbeziehung bzw. der so genannte Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Vereine) mit in die Betrachtung aufgenommen.Für verheiratete Einwohner (die nicht dauerhaft getrennt leben) gilt der Grundsatz, dass immer eine gemeinsame Hauptwohnung erklärt werden muss. Das soll immer die Wohnung sein, in der das Familienleben gestaltet wird (sog. Familienwohnung), unabhängig davon, ob dort die meiste Zeit des Jahres verbracht wird. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in Paragraph 21 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Hinweis: Seit dem 01.06.2012 wird für eine Zweitwohnung/Nebenwohnung im Koblenzer Stadtgebiet eine Zweitwohnungssteuer (Steuer für die Nebenwohnung) erhoben.
Haupt- oder Nebenwohnung?
- Nebenwohnsitz ist dort anzumelden, wo sich die Zweitwohnung befindet.
- Für die Anmeldung des Nebenwohnsitz in Koblenz vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgeramt.
- Schriftlich oder digital ist dies nicht möglich!
Bei ledigen Einwohnern ist die Hauptwohnung automatisch die vorwiegend benutzte Wohnung. Hierbei kommt es nur darauf an, an welchem Ort man mehr Zeit verbringt. Verbringen Sie Ihre Zeit mit mehr als die Hälfte der Tage eines Jahres in Koblenz, ist hier Ihre Hauptwohnung. Verbringen Sie weniger Zeit in Koblenz, ist hier Ihre Nebenwohnung.
Nur wenn man diese zeitliche Abgrenzung nicht treffen kann, wird der Schwerpunkt der Lebensbeziehung bzw. der so genannte Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Vereine) mit in die Betrachtung aufgenommen.Für verheiratete Einwohner (die nicht dauerhaft getrennt leben) gilt der Grundsatz, dass immer eine gemeinsame Hauptwohnung erklärt werden muss. Das soll immer die Wohnung sein, in der das Familienleben gestaltet wird (sog. Familienwohnung), unabhängig davon, ob dort die meiste Zeit des Jahres verbracht wird. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in Paragraph 21 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Hinweis: Seit dem 01.06.2012 wird für eine Zweitwohnung/Nebenwohnung im Koblenzer Stadtgebiet eine Zweitwohnungssteuer (Steuer für die Nebenwohnung) erhoben.
Online-Dienst
Wohnsitz An- und Ummeldung mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Abweichende Öffnungszeiten: Vom 24.12.2024 bis zum 01.01.2025 bleibt die Verwaltung geschlossen . Ansonsten sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wie gewohnt für Sie da. Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin ! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut. Der  Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich.  Sie erreichen uns   telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115). Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden sie  hier . Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste). 
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz