Wohnsitz anmelden
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
Online-Dienste
Meldebehörde - Anmeldung (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Meldebehörde - Anmeldung (mit Ausfüllhilfe)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Umzug eines minderjährigen Kindes – Einverständniserklärung (DIN A4)
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Dienstag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.0014.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.30Dienstag08.30 - 12.00 14.00 - 16.30Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.00 14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00 geschlossen ÖFFNUNGSZEITEN  SOZIALAMT Montag08.30 - 12.00Dienstag08.30 - 12.00 Mittwoch08.30 - 12.00 Donnerstag14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Lauck
Frau Alexandra Stricker
Frau Shira Treppte
Frau Annalena Janke
Internet
Formulare
Meldebehörde - Beiblatt zur Anmeldung (DIN A4)
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Verbandsgemeinde Göllheim - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.30Dienstag08.30 - 12.00 14.00 - 16.30Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.00 14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00 geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Lauck
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67304 Göllheim
E-Mail: mlauck@vg-goellheim.de
Fax: 06351 4909-724
Telefon Festnetz: 06351 4909-24
Frau Alexandra Stricker
Frau Shira Treppte
Frau Annalena Janke
Internet
Formulare
Meldebehörde - Beiblatt zur Anmeldung (DIN A4)
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
- Mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Anerkannter und gültiger Pass
- Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Göllheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Göllheim
Personen ab 16 Jahren üben die Meldepflicht persönlich aus. Die An- oder Abmeldung von Personen unter 16 Jahren obliegt demjenigen, in deren Wohnung die Person unter 16 Jahren ein- bzw. auszieht.
Bei Anmeldung eines minderjährigen Kindes aus dem Haushalt eines nicht mit zuziehenden Elternteils ist für die Meldung des Kindes das Einverständnis dieses Elternteils erforderlich. Eine Vorlage zur Einverständniserklärung finden Sie nachfolgend.
Personen ab 16 Jahren üben die Meldepflicht persönlich aus. Die An- oder Abmeldung von Personen unter 16 Jahren obliegt demjenigen, in deren Wohnung die Person unter 16 Jahren ein- bzw. auszieht.
Bei Anmeldung eines minderjährigen Kindes aus dem Haushalt eines nicht mit zuziehenden Elternteils ist für die Meldung des Kindes das Einverständnis dieses Elternteils erforderlich. Eine Vorlage zur Einverständniserklärung finden Sie nachfolgend.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) Amt für Innere Verwaltung und Planung am 08.09.2022
Stichwörter
neue Adresse melden, Nebenwohnsitz, Elektronische Wohnsitzanmeldung, Hauptwohnsitz, Ummeldung, Umzug, Adressänderung, Wohnsitzwechsel, Meldebestätigung, Meldeschein