Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz anmelden

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

    Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

    Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

    Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

    Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

    Der Wohnsitz ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzumelden.

    Bei jeder Anmeldung, Ummeldung innerhalb von Worms, ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen. Der Vordruck steht über download zur Verfügung (siehe Downloads). Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer ist die Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenerklärung abzugeben. Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

    Bei Minderjährigen:

    Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

    Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

    Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

    In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

    Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Kontaktperson

      • Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
      • Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
      • Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710

        Fax: +49 6241 853-3799

      • Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
      • Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 2696856

        Fax: +49 6241 268357

      • Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
      • Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
      • Frau Jennifer Bruckert (Sachbearbeiterin)
      • Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
      • Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
      • Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
      • Frau Ute Krauß (Sachbearbeiterin)
      • Frau Jenny König (Sachbearbeiterin)
      • Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)

        Fax: 06242 901432

        Telefon Festnetz: 06242 9906575

      • Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
      • Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
      • Frau Corinna Schuhmacher (Sachbearbeiterin)
      • Frau Heike Weber (Sachbearbeiterin)
      • Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: 06247 9047900

      Internet

      Formulare

      Wohnungsgeberbestätigung
      Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

      Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
      • Mindestens ein Identitätsnachweis:
        • Personalausweis
        • Vorläufiger Personalausweis
        • Ersatz-Personalausweis
        • Anerkannter und gültiger Pass
        • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
      • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
      • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
      • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
      • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
      • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

      Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

      • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
      • Wohnungsgeberbestätigung
      • Bei Minderjährigen:
        • Vorlage Personalausweis, Pass 
        • Geburtsurkunde
      • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
        • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
        • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
          • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
          • Nicht jedoch bei,
            • Zuzug aus dem Ausland 
            • Abmeldung von Amtswegen
      • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
        • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument 
        • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms
          • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
        • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig                    

      Formulare

      Formulare vorhanden: nein

      Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)

      Formlose Antragsstellung möglich: nein

      Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

      Rechtsgrundlage(n)

      § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

      https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

      § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

      https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

      § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

      https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

      § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

      https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

      Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

      https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

      Rechtsbehelf

      • Widerspruch
      • Anfechtungsklage
      • Verpflichtungsklage

      Verfahrensablauf

      • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
      • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
      • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
      • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.

      Fristen

      Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

      Bearbeitungsdauer

      Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

      Kosten

      Es fallen keine Gebühren an.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 08.09.2022

      Version

      Technisch geändert am 23.04.2024

      Stichwörter

      Meldeschein, Hauptwohnsitz, Wohnsitzwechsel, neue Adresse melden, Ummeldung, Adressänderung, Meldebestätigung, Elektronische Wohnsitzanmeldung, Umzug, Nebenwohnsitz

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de