Wohnsitz anmelden
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.
Der Wohnsitz ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzumelden.
Bei jeder Anmeldung, Ummeldung innerhalb von Worms, ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen. Der Vordruck steht über download zur Verfügung (siehe Downloads). Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer ist die Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenerklärung abzugeben. Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.
Bei Minderjährigen:
Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden.
Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden.
Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.
In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier
Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- Kfz online abmelden bzw. wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich) ++ Achtung: Dienst aktuell NICHT verfügbar mehr lesen ++
- Wunschkennzeichen online reservieren
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Kontakt
Fax: +49 6241 853-3799
E-Mail: buergerservice@worms.de
Kontaktperson
Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 2696856
Fax: +49 6241 268357
Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
Frau Jennifer Bruckert (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3798
Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Ute Krauß (Sachbearbeiterin)
Frau Jenny König (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)
Fax: 06242 901432
Telefon Festnetz: 06242 9906575
Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Corinna Schuhmacher (Sachbearbeiterin)
Frau Heike Weber (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 06247 9047900
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
- Mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Anerkannter und gültiger Pass
- Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung
- Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
- Wohnungsgeberbestätigung
- Bei Minderjährigen:
- Vorlage Personalausweis, Pass
- Geburtsurkunde
- Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
- Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
- persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
- Nicht jedoch bei,
- Zuzug aus dem Ausland
- Abmeldung von Amtswegen
- Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
- Vorlage Pass- oder Ausweisdokument
- Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms
- Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
- beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.09.2022
Stichwörter
Meldeschein, Hauptwohnsitz, Wohnsitzwechsel, neue Adresse melden, Ummeldung, Adressänderung, Meldebestätigung, Elektronische Wohnsitzanmeldung, Umzug, Nebenwohnsitz