Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz anmelden

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

    Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

    Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

    Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

    Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

    Der Wohnsitz ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzumelden.

    Bei jeder Anmeldung, Ummeldung innerhalb von Worms, ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen. Der Vordruck steht über Download zur Verfügung (siehe Downloads). Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer ist die Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenerklärung abzugeben. Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

    Bei Minderjährigen:

    Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

    Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

    Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

    In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

    Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Hinweise für Worms: Bürgerservice Außenstelle Horchheim

    Die Außenstelle ist an folgenden Tagen geschlossen:

    • Do., 31.10.2024
    • Di., 12.11.2024
    • Di., 19.11.2024
    • Do., 21.11.2024
    • Di., 26.11.2024
    • Mi., 27.11.2024

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Horchheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.

    (In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:

    Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Horchheim erledigen:

    • Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
    • Abmeldung einer Nebenwohnung
    • Beglaubigungen
    • Bewohnerparkausweise
    • Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
    • Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Meldebescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte
    • Personalausweise
    • Reisepass
    • Untersuchungsberechtigungsscheine
    • Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)

    Online-Dienst

    Wohnsitz anmelden

    ID: L100039_293764510

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim

    Beschreibung

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:
    Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Marktplatz 1

    67551 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 33180

    Fax: +49 6241 268357

    E-Mail: ov-horchheim@worms.de

    Kontaktperson

    • Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier

      Telefon Festnetz: +49 6241 2696856

      Fax: +49 6241 268357

    Internet

    Formulare

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Formulare

      Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

      Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

      Version

      Technisch geändert am 21.10.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim

      Beschreibung

      Bürgerservice

      Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.

      Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
      Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte beachten Sie:
      Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

      Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)

      Adresse

      Hausanschrift

      Schlossstraße 48

      67551 Worms

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 06247 246

      Fax: 06247 904951

      E-Mail: ov-pfeddersheim@worms.de

      Internet

      Formulare

      Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

      Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

      Version

      Technisch geändert am 31.10.2024

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de

      Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen

      Beschreibung

      Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.

      Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
      Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33

      Bitte beachten Sie:
      Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).

      Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)

        Adresse

        Hausanschrift

        Kirchgasse 7

        67549 Worms

        Kontakt

        Fax: +49 6241 267767

        Telefon Festnetz: +49 6241 594417

        E-Mail: ov-neuhausen@worms.de

        Internet

        Formulare

        Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

        Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

        Version

        Technisch geändert am 01.11.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim

        Beschreibung

        Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten. 

        Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
        Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte beachten Sie:
        Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

        Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)

        Adresse

        Hausanschrift

        Eduard-Paret-Straße 25

        67550 Worms

        Kontakt

        Fax: 06242 901432

        Telefon Festnetz: 06242 1446

        E-Mail: ov-rheinduerkheim@worms.de

        Internet

        Formulare

        Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

        Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

        Version

        Technisch geändert am 01.11.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        erforderliche Unterlagen

        • Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
        • Mindestens ein Identitätsnachweis:
          • Personalausweis
          • Vorläufiger Personalausweis
          • Ersatz-Personalausweis
          • Anerkannter und gültiger Pass
          • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
        • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
        • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
        • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
        • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
        • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
        • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
        • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

        Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

        • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
        • Wohnungsgeberbestätigung 

        Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit.

        • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
          • Vorlage Personalausweis, Pass 
          • Geburtsurkunde
        • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
          • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
          • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
            • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
            • Nicht jedoch bei,
              • Zuzug aus dem Ausland 
              • Abmeldung von Amtswegen
        • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
          • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument 
          • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms
            • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
          • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig                    

        Formulare

        Formulare vorhanden: nein

        Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)

        Formlose Antragsstellung möglich: nein

        Persönliches Erscheinen nötig: nein

        Voraussetzungen

        Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

        Rechtsgrundlage(n)

        § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

        https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

        § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

        https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

        § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

        https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

        § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

        https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

        Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

        https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

        Rechtsbehelf

        • Widerspruch
        • Anfechtungsklage
        • Verpflichtungsklage

        Verfahrensablauf

        • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
        • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
        • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
        • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.

        Fristen

        Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

        Bearbeitungsdauer

        Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

        Kosten

        Es fallen keine Gebühren an.

        Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

        Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden.

        Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 08.09.2022

        Version

        Technisch geändert am 01.11.2024

        Stichwörter

        neue Adresse melden, Wohnsitzwechsel, Hauptwohnsitz, Meldeschein, Adressänderung, Umzug, Ummeldung, Nebenwohnsitz, Elektronische Wohnsitzanmeldung, Meldebestätigung

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English