Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz anmelden

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

    Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

    Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

    Hinweise für Bitburg: Spezielle Hinweise für Stadt Bitburg

    Bei erstmaligem Zuzug in die Stadt Bitburg / Bitburg Stadtteile ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich.

    Bei erstmaligem Zuzug in die Stadt Bitburg / Bitburg Stadtteile ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.08.2024 (von: Webservice, ST_Bitburg)

    Technisch geändert am 29.09.2024 (von: Webservice, ST_Bitburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bitburg

    Aktuelles

    Bitburg gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3-4

    54634 Bitburg

    Postanschrift

    Postfach 15 64

    54625 Bitburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6561 6001-0

    Fax: +49 6561 6001-290

    E-Mail: bitburg@bitburg.de

    Formulare

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Bitburg - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rathausplatz 3-4

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr https://www.bitburg.de

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt.bitburg.de

    Telefon Festnetz: +49 6561 6001-0

    Fax: +49 6561 6001-190

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2023 (von: Webservice, ST_Bitburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, ST_Bitburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
    • Mindestens ein Identitätsnachweis:
      • Personalausweis
      • Vorläufiger Personalausweis
      • Ersatz-Personalausweis
      • Anerkannter und gültiger Pass
      • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
    • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
    • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
    • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
    • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
    • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

    Formulare

    Formulare vorhanden: nein

    Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

    § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

    § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

    § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

    Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
    • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
    • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) Amt für Innere Verwaltung und Planung am 08.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    neue Adresse melden, Nebenwohnsitz, Elektronische Wohnsitzanmeldung, Hauptwohnsitz, Ummeldung, Umzug, Adressänderung, Wohnsitzwechsel, Meldebestätigung, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)