Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnsitz anmelden

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

    Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

    Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

    Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

    Hinweise für Idar-Oberstein: Wohnsitz anmelden


    Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 hat die Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu erfolgen (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG).

    Gleichzeitig wird die Mitwirkungspflicht eines Wohnungsgebers bei jeder Anmeldung, Ummeldung und Abmeldungen ins Ausland wieder eingeführt. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich.

    Das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.

    Für Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, denn auf diesem wird die Anschrift abgeändert. Falls vorhanden bringen Sie auch Bitte den Kfz-Schein mit. Auch auf diesem wird die Anschrift geändert.

    Online-Dienste

    Meldebehörde - Anmeldung (mit Ausfüllhilfe)

    ID: L100039_240107353

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Meldebehörde - Beiblatt zur Anmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_240107354

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 2

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 2

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Bestätigung Wohnungsgeber
    Bestätigung Wohnungsgeber
    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 01

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch von 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr Terminvereinbarung unter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06781 64-3800

    Fax: 06781 64-9502

    E-Mail: buergerbuero@idar-oberstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bestätigung Wohnungsgeber
    Bestätigung Wohnungsgeber
    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
    • Mindestens ein Identitätsnachweis:
      • Personalausweis
      • Vorläufiger Personalausweis
      • Ersatz-Personalausweis
      • Anerkannter und gültiger Pass
      • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
    • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
    • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
    • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
    • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
    • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

    Hinweise für Idar-Oberstein: Wohnsitz anmelden


    • Personalausweis

    • Kfz-Schein

    Formulare

    Formulare vorhanden: nein

    Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

    § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

    § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

    § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

    Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
    • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
    • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    Meldeschein, Hauptwohnsitz, Wohnsitzwechsel, neue Adresse melden, Ummeldung, Adressänderung, Meldebestätigung, Elektronische Wohnsitzanmeldung, Umzug, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de