Wohnsitz anmelden
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 hat die Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu erfolgen (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG).
Gleichzeitig wird die Mitwirkungspflicht eines Wohnungsgebers bei jeder Anmeldung, Ummeldung und Abmeldungen ins Ausland wieder eingeführt. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich.
Das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.
Für Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, denn auf diesem wird die Anschrift abgeändert. Falls vorhanden bringen Sie auch Bitte den Kfz-Schein mit. Auch auf diesem wird die Anschrift geändert.
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 hat die Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu erfolgen (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG).
Gleichzeitig wird die Mitwirkungspflicht eines Wohnungsgebers bei jeder Anmeldung, Ummeldung und Abmeldungen ins Ausland wieder eingeführt. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich.
Das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.
Für Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, denn auf diesem wird die Anschrift abgeändert. Falls vorhanden bringen Sie auch Bitte den Kfz-Schein mit. Auch auf diesem wird die Anschrift geändert.
Online-Dienst
elektronische Wohnsitzanmeldung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@idar-oberstein.de
Internet
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Becker
Frau Silke Borchers
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: silke.borchers@idar-oberstein.de
Frau Ilka Endres
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: ilka.endres@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Angelika Lamberti
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
E-Mail: angelika.lamberti@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9503
Frau Stefanie McMillan
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: stefanie.mcmillan@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Susanne Mittnacht
Frau Isabelle Wichter
Frau Silke Damde
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: silke.damde@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Herr Andreas Schmidt
Frau Anastasia Weber-Schüßler
Frau Monique Zillig
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
E-Mail: monique.zillig@idar-oberstein.de
Frau Sandra Flottrong
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: sandra.flottrong@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Rebecca Oehm
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: rebecca.oehm@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Frau Stephanie Rollinger
Frau Kerstin Schnur
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Fax: 06781 64-9503
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
E-Mail: kerstin.schnur@idar-oberstein.de
Frau Kerstin Nachtigall
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
E-Mail: kerstin.nachtigall@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9503
Frau Sarah Weckmüller
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
E-Mail: sarah.weckmueller@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Internet
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
- Mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Anerkannter und gültiger Pass
- Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
- Personalausweis
- Kfz-Schein
- Personalausweis
- Kfz-Schein
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) Amt für Innere Verwaltung und Planung am 08.09.2022
Stichwörter
neue Adresse melden, Nebenwohnsitz, Elektronische Wohnsitzanmeldung, Hauptwohnsitz, Ummeldung, Umzug, Adressänderung, Wohnsitzwechsel, Meldebestätigung, Meldeschein