Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Online-Dienst
Vollmacht zur Beantragung von Ausweispapieren für Kinder
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Claudia Lange
Hausanschrift
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Nicole Thul
Postanschrift
Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Fax: 06236 4191-40
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
E-Mail: nicole.thul@vg-rheinauen.de
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-altrip@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
Telefon Festnetz: 06236 4182-362
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Tabea Schwab
Besucheranschrift
E-Mail: tabea.schwab@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
Frau Wiebke Diez Lopez
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 – 14 :00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Hähnel
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-331
E-Mail: sonja.haehnel@vg-rheinauen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
Umzug, Ummeldung, Neue Anschrift, Perso, Neue Adresse, Wegzug ins Ausland, Personalausweis, Wohnanschrift, Adressaufkleber, Wohnsitz