Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

    Hinweise für Landstuhl: Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Bitte berücksichtigen Sie nachfolgende allgemeine Informationen des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl zur Beantragung des Personalausweises:

    - die persönliche Vorsprache ist erforderlich

    - bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

    - ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)

    - ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

    - Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

    - bis 3 Monate vor 16. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und die Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen

    Nachfolgend können Sie die Allgemeinen Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten des Einwohnermeldeamtes auch als pdf herunterladen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstraße 80

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06371 83-101

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    E-Mail: einwohnermeldeamt@landstuhl.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Neue Anschrift, Wohnanschrift, Adressaufkleber, Ummeldung, Wohnsitz, Perso, Personalausweis, Neue Adresse, Umzug, Wegzug ins Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English