Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2024 (von: Webservice, VG_Wörrstadt)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, VG_Wörrstadt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Römergrund 2 - 6

    55286 Wörrstadt

    Postanschrift

    Postfach 12 64

    55284 Wörrstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6732 601-0

    Fax: +49 6732 627-47

    E-Mail: info@vgwoerrstadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Zum Römergrund 2-6

    55286 Wörrstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00  -  13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vgwoerrstadt.de

    Telefon Festnetz: 06732 601-1300

    Fax: 06732 601-81300

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2022 (von: Webservice, VG_Wörrstadt)

    Technisch geändert am 16.12.2024 (von: Webservice, VG_Wörrstadt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umzug, Ummeldung, Neue Anschrift, Perso, Neue Adresse, Wegzug ins Ausland, Personalausweis, Wohnanschrift, Adressaufkleber, Wohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)