Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Online-Dienst
Wohnsitz An- und Ummeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin ! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut. Der  Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich. Sie erreichen uns   telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115). Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden sie  hier . Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste). 
Kontakt
Internet
Stadt Koblenz - Servicestelle Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Beschreibung
Für folgende Angelegenheiten ist ein Besuch der Servicestelle ohne Termin möglich:
- Abholung/ Ausgabe
- Personalausweis / Reisepass
- Abfallkalender
- UB-Schein
- Steuer-ID
- Abfallsäcke (Verkauf)
- Notfalldosen (Verkauf)
- Beantragung
- Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Abmeldung
- Nebenwohnung
- ins Ausland
- Adressänderung
- Personalausweis / Reisepass nach erfolgter "Online-An- bzw. Ummeldung"
- KFZ-Schein nach erfolgter "Online-Ummeldung" bei Umzug innerhalb von Koblenz
- Freischaltung der online Funktion im Personalausweis und Neusetzen / Ändern der PIN
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Erreichbar ist die Servicestelle zu den gleichen Zeiten wie die Hauptstelle des Bürgeramtes:      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Wichtig! Am Dienstag den 19.11.2024 bleiben Bürgeramt und Servicestelle geschlossen! Ab dem 5.2.2024 finden Sie die Servicestelle vorübergehend im Rathausgeäude II (Willi-Hörter-Platz 2) Eingang Ostflügel.  Der Eingang ist nicht barrierefrei!
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Für folgende Angelegenheiten ist ein Besuch der Servicestelle ohne Termin möglich:
- Abholung/ Ausgabe
- Personalausweis / Reisepass
- Abfallkalender
- UB-Schein
- Steuer-ID
- Abfallsäcke (Verkauf)
- Notfalldosen (Verkauf)
- Beantragung
- Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung
- Abmeldung
- Nebenwohnung
- ins Ausland
- Adressänderung
- Personalausweis / Reisepass nach erfolgter "Online-An- bzw. Ummeldung"
- KFZ-Schein nach erfolgter "Online-Ummeldung" bei Umzug innerhalb von Koblenz
- Freischaltung der online Funktion im Personalausweis und Neusetzen / Ändern der PIN
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
Neue Anschrift, Wohnanschrift, Neue Adresse, Umzug, Personalausweis, Wohnsitz, Perso, Wegzug ins Ausland, Ummeldung, Adressaufkleber