Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Speyer: Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum Online-Fundbüro der Stadt Speyer und können nach verlorenen Fundsachen suchen:

    Online-Fundbüro | Stadt Speyer 

    Hinweis: Ihre Suchmeldung ersetzt nicht eine offizielle Verlustmeldung oder Sperrung, wie sie zum Beispiel bei verlorenen EC-Karten oder Ausweisdokumenten zum Schutz vor Missbrauch erforderlich ist.

    Online-Dienst

    Fundbüro - online

    ID: L100039_245168884

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße

    Adresse

    Postanschrift

    Maximilianstraße 94

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-1333

    Fax: 06232 14-1350

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang über die Schrannengasse (rechts neben Haupteingang)

    Datenschutzerklärung

    Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Fundtiere, Fundsachenannahme, Fundamt, gefunden, Fundbüro, Gefunden, Finderlohn, Verloren

    Sprachversion

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