Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienst
Fundsachen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 32 - Ordnung und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Neumayerring 72
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Neumayerring 72
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Senck
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Ordnung und Umwelt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung, die den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Frankenthal (Pfalz) ein vielfältiges Angebot an Servicefunktionen und Diensten des allgemeinen Ordnungsrechts und zur Abwehr von Brandgefahren, zur technischen Hilfeleistung und Maßnahmen bei Gefahren größeren Umfangs bietet.
Darüber hinaus nimmt er vor allem unterschiedliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Verkehrsüberwachung und Vollzugsdienst
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 23:59 Uhr Samstag bis Sonntag 18:00 - 23:59 Uhr Vollzugsdienst Telefon: 0171 33 03 928 Mo-Fr 08-12 & 14-24 Uhr, Sa & So 18-24 Uhr (Juni - August Fr. & Sa 18-01 Uhr) Verkehrsüberwachung Telefon: 0152 54 60 6576 April - Sep. Mo-Fr 08-20 Uhr | Okt. - März Mo-Fr 08-19 Uhr Bußgeldstelle Mo-Fr 08-12 & Do 14-18 Uhr Seit 01.09.2021 können Sie die Stadtverwaltung auch wieder ohne Terminvereinbarung besuchen. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang am Rathausplatz oder über den Seiteneingang (Durchgang zwischen Rathausplatz und Willy-Brandt-Anlage). Bitte melden Sie sich bei den Empfangsmitarbeiterinnen an. Bei einem Besuch ohne Termin ist mit Wartezeiten vor Ort zu rechnen. Sie können auch weiterhin gerne telefonisch einen Termin vereinbaren, oder überwww.frankenthal.de/onlinetermin . Mit Terminvereinbarung haben Sie nur kurze Wartezeiten vor Ort.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Überwachung ruhender Verkehr / Kommunaler Vollzugsdienst/ Bußgeldstelle
Überwachung ruhender Verkehr, Verwarnungs- und Bußgeldverfahren, Abschleppangelegenheiten, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Jugendschutz und Alkoholkontrollen, Autowracks, Fundbüro, Unterbringung psychisch kranker Personen, Straßenreinigungsüberwachung, Überwachung von Sondernutzungen und Feldflur, Überwachung der Gefahrenabwehrverordnung, Vollzug des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), Unterbindung von Lärmbelästigungen, Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Sachgebiet Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2019
Stichwörter
Verloren, gefunden, Fundbüro, Fundamt, Finderlohn, Fundsachenannahme, Gefunden, Fundtiere