Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Fundbüro

    ID: L100039_291437721

    Beschreibung

    Mitteilung eines Fundes oder Verlustes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Unkel - FB 4 / Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    E-Mail: info@vgvunkel.de

    E-Mail: meldeamt@vgvunkel.de

    Telefon Festnetz: 02224 1806-0

    Fax: 02224 1806-50

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2021 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Unkel - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    E-Mail: meldeamt@vgvunkel.de

    Telefon Festnetz: 02224 1806-12

    Telefon Festnetz: 02224 1806-13

    Fax: 02224 1806-712

    Fax: 02224 1806-713

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2023 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verloren, gefunden, Fundsachenannahme, Fundamt, Finderlohn, Fundbüro, Gefunden, Fundtiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)