Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Fund- und Verlustanzeige

    ID: L100039_280981573

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.

    Ansprechpartner

    Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 2

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 2

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Idar-Oberstein - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 2

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 02

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Idar-Oberstein: Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Für eine online Fund- oder Verlustanzeige klicken Sie bitte auf den folgenden Link

    https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.03.01&mode=cc&cc_key=OZG_Fundsachen

    Hinweis bei Fundsachen: Der Fundgegenstand muss innerhalb von 8 Tagen bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Fundamt, Finderlohn, gefunden, Fundbüro, Gefunden, Fundsachenannahme, Fundtiere, Verloren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de