Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bitte geben Sie bei Verlust-Meldungen immer die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, Tag und - wenn bekannt - der Ort des Verlustes an.
Die Abgabe und Abholung von Fundsachen und die telefonische Auskunfterteilung ist ausschließlich innerhalb der Öffnungszeiten möglich!
Aufgabe des Fundbüros ist die Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundgegenständen.
Die Fundgegenstände werden 6 Monate aufbewahrt. Die Aushändigung der Fundsachen erfolgt zu den Öffnungszeiten des Fundbüros beim Ordnungsamt.
Fundgelder werden überwiesen. Dafür ist die Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl erforderlich.
Die nicht abgeholten Fundgegenstände werden einmal im Jahr versteigert.
Bitte geben Sie bei Verlust-Meldungen immer die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, Tag und - wenn bekannt - der Ort des Verlustes an.
Die Abgabe und Abholung von Fundsachen und die telefonische Auskunfterteilung ist ausschließlich innerhalb der Öffnungszeiten möglich!
Aufgabe des Fundbüros ist die Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundgegenständen.
Die Fundgegenstände werden 6 Monate aufbewahrt. Die Aushändigung der Fundsachen erfolgt zu den Öffnungszeiten des Fundbüros beim Ordnungsamt.
Fundgelder werden überwiesen. Dafür ist die Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl erforderlich.
Die nicht abgeholten Fundgegenstände werden einmal im Jahr versteigert.
Online-Dienst
Fundsache suchen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-4402
Kleinere Fundsachen von Privatpersonen können auch an der Infotheke des Bürgeramtes abgegeben werden. Das Bürgeramt nimmt die Fundanzeige auf und leitet die Fundsachen an das Fundbüro weiter.
Bitte geben Sie bei Verlust-Meldungen immer die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, Tag und - wenn bekannt - der Ort des Verlustes an.
Info: Fundbüro online
Ansprechpartner: +49 261 129-4402
Kleinere Fundsachen von Privatpersonen können auch an der Infotheke des Bürgeramtes abgegeben werden. Das Bürgeramt nimmt die Fundanzeige auf und leitet die Fundsachen an das Fundbüro weiter.
Bitte geben Sie bei Verlust-Meldungen immer die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, Tag und - wenn bekannt - der Ort des Verlustes an.
Info: Fundbüro online
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Fundbüro (Ordnungsamt)
Beschreibung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin online. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 0261 129-4402 ist ebenfalls möglich.
Bitte geben Sie bei Verlust-Meldungen immer die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, Tag und - wenn bekannt - der Ort des Verlustes an.
Adresse
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di. ,Do., Fr.   8:00 - 12:00 Uhr Mi.     8:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr Nur mit Terminvereinbarung: Online Termin-Reservierung Telefonische Termin-Reservierung: 0261 129-4402                    
Kontakt
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Abweichende Öffnungszeiten: Vom 24.12.2024 bis zum 01.01.2025 bleibt die Verwaltung geschlossen . Ansonsten sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wie gewohnt für Sie da. Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin ! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut. Der  Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich.  Sie erreichen uns   telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115). Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden sie  hier . Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste). 
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Gebühren:
Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes an den Eigentümer (Verlierer) werden 1 % des gemeinen Wertes der Fundsache, mindestens aber 3,20 €, erhoben. Die Herausgabe der Fundsache an den Finder ist bis zu einem Wert von 50 € gebührenfrei. Liegt der Wert über 50 € werden ebenfalls 1 % des Wertes, mindestens aber 3,20 €, erhoben.
Gebühren:
Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes an den Eigentümer (Verlierer) werden 1 % des gemeinen Wertes der Fundsache, mindestens aber 3,20 €, erhoben. Die Herausgabe der Fundsache an den Finder ist bis zu einem Wert von 50 € gebührenfrei. Liegt der Wert über 50 € werden ebenfalls 1 % des Wertes, mindestens aber 3,20 €, erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Gefunden, Finderlohn, Fundtiere, gefunden, Fundamt, Fundbüro, Fundsachenannahme, Verloren