Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

    Sie möchten einen gefährlichen Hund halten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Pit Bull Terrier.

    Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

    Online-Dienst

    Antrag - Gefährlicher Hund (DIN A4)

    ID: L100039_291512811

    Beschreibung

    § 3 LHundG RP

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2 - Ordnung, Soziales, Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 22

    55435 Gau-Algesheim

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06725 910-110

    Telefon Festnetz: 06725 910-0

    E-Mail: info@vg-gau-algesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2.1.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 22

    55435 Gau-Algesheim

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06725 910-110

    Telefon Festnetz: 06725 910-0

    E-Mail: ordnung@vg-gau-algesheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Brand- und Katastrophenschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

    Voraussetzungen

    Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.

    Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.

    Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Bissigkeit, gefährliche Hunde, Aggressivität, Wesenstest, Kampfbereitschaft, Kampfhund, Schärfe, Beißvorfälle, Hundegruppen, Listenhund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English