Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Sie möchten einen gefährlichen Hund halten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Gudrun Salewski
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06351 407-401
Fax: 06351 407-360
E-Mail: g.salewski@vg-eisenberg.de
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Kontaktperson
Gudrun Salewski
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06351 407-360
Telefon Festnetz: 06351 407-401
E-Mail: g.salewski@vg-eisenberg.de
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Mo - Mi 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Margarete Kaldi
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-150
Telefon Festnetz: 06352 710-191
E-Mail: mkaldi@donnersberg.de
Internet
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 31 Ordnungsbehörde und Bußgeldstelle
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Kontaktperson
Frau Margarete Kaldi
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-150
Telefon Festnetz: 06352 710-191
E-Mail: mkaldi@donnersberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
Voraussetzungen
Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.
Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.12.2019
Stichwörter
Kampfhund, Listenhund, Kampfbereitschaft, Bissigkeit, Beißvorfälle, Hundegruppen, Schärfe, Wesenstest, Aggressivität, gefährliche Hunde