Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    Ein Personalausweis wird auf Antrag ausgestellt. Zur Antragsstellung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

    Einen Personalausweis kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz beantragen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Personalausweis wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Der Personalausweis kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm im Rahmen der Sprechzeiten beantragt werden.

    Die Ausweise werden von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin erstellt. Durch die im Bürgerbüro seit 11.07.05 eingeführte digitale Antragstellung beträgt die Bearbeitungsdauer 2 - 4 Wochen.

    Ein Personalausweis wird auf Antrag ausgestellt. Zur Antragsstellung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

    Einen Personalausweis kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz beantragen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Personalausweis wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Der Personalausweis kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm im Rahmen der Sprechzeiten beantragt werden.

    Die Ausweise werden von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin erstellt. Durch die im Bürgerbüro seit 11.07.05 eingeführte digitale Antragstellung beträgt die Bearbeitungsdauer 2 - 4 Wochen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Personalausweisbehörde des Wohnortes,

    jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen),

    deutsche Vertretung im Ausland

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Str. 110

    55268 Nieder-Olm

    Öffnungszeiten

    Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Bürgerbüro: Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de

    Telefon Festnetz: 06136 69-0

    Fax: 06136 691611994

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht (DIN A4)

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2015 (von: Webservice, VG_Nieder-Olm)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, VG_Nieder-Olm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    • Mitzubringen ist ein aktuelles Lichtbild (schwarz-weiß oder farbig) in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand mit. Das Passbild muss das Gesicht des Ausweisbewerbers zweifelsfrei erkennen lassen. Die Vorgaben für biometrische Gesichtsbilder müssen erfüllt sein (Hinweise der Bundesdruckerei).
    • den bisherigen Personalausweis / Reisepass
    • bei Verlust: Geburtsurkunde 
    • bei Erstbeantragung des Personalausweises: Kinderausweis bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde
       
    • Mitzubringen ist ein aktuelles Lichtbild (schwarz-weiß oder farbig) in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand mit. Das Passbild muss das Gesicht des Ausweisbewerbers zweifelsfrei erkennen lassen. Die Vorgaben für biometrische Gesichtsbilder müssen erfüllt sein (Hinweise der Bundesdruckerei).
    • den bisherigen Personalausweis / Reisepass
    • bei Verlust: Geburtsurkunde 
    • bei Erstbeantragung des Personalausweises: Kinderausweis bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

    22,80 € für Personen unter 24 Jahre.

    28,80 für Personen ab 24 Jahre.

    22,80 € für Personen unter 24 Jahre.

    28,80 für Personen ab 24 Jahre.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Perso, PA, neuer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Beantragung, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Neuer PA, Personalausweis, Personaldokument, Ausweis beantragen, Ausweis, Passbild, Personalausweis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)