Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Online-Dienst
Vollmacht zur Beantragung von Ausweispapieren für Kinder
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Personalausweisbehörde des Wohnortes,
jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen),
deutsche Vertretung im Ausland
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wiebke Diez Lopez
Besucheranschrift
Fax: 06236 4182-949
E-Mail: wiebke.diez@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-362
Frau Claudia Lange
Besucheranschrift
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Fax: 06236 4182-394
Frau Nicole Thul
Herrn Leon Pischem
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Frau Manuela Bittel
Hausanschrift
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: manuela.bittel@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Internet
Formulare
Abholung von Ausweispapieren
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Claudia Lange
Hausanschrift
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Nicole Thul
Postanschrift
Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Fax: 06236 4191-40
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
E-Mail: nicole.thul@vg-rheinauen.de
Frau Manuela Bittel
Hausanschrift
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: manuela.bittel@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-altrip@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
Telefon Festnetz: 06236 4182-362
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Tabea Schwab
Besucheranschrift
E-Mail: tabea.schwab@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
Frau Wiebke Diez Lopez
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 – 14 :00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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