Personalausweis beantragen
Beschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Hinweise für Lauterecken-Wolfstein: Personalausweis beantragen
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Personalausweis rlp-bürgerservice
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bergstr. 2
67752 Wolfstein
Gebäude: Standort Wolfstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Hebel
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-341
Fax: 06382 791-23341
E-Mail: thomas.hebel@vg-lw.de
Frau Doris Hilbert
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-340
Fax: 06382 791-23340
E-Mail: buergerbuero@vg-lw.de
Frau Nicole Kercher
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23353
Telefon Festnetz: 06382 791-353
E-Mail: nicole.kercher@vg-lw.de
Herr Thomas Braun
Frau Franziska Hexamer
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23350
Telefon Festnetz: 06382 791-350
E-Mail: Franziska.Hexamer@vg-lw.de
Frau Franziska Gilcher
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23352
Telefon Festnetz: 06382 791-352
E-Mail: franziska.gilcher@vg-lw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 Wochen.
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Perso, Identifikation, ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis