Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Beschreibung

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

    Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Fachbereichsleitung: Gudrun Salewski

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 86

    67304 Eisenberg (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06351 407-401

    Fax: 06351 407-407

    E-Mail: info@eisenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Grundsicherung und Sozialversicherung
    • Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
    • Zivildienstleistende
    • Meldewesen, Servicebüro
    • Gleichstellungsstelle
    • Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
    • Senioren
    • Kindergärten
    • Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
    • Bestattungswesen
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Kultur
    • Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
    • Freizeit und Sport

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Servicebüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 86

    67304 Eisenberg (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06351 407-444

    Fax: 06351 407-407

    E-Mail: servicebuero@vg-eisenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
    Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 2 Wochen.

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Perso, Identifikation, ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de