Personalausweis beantragen
Beschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
Fachbereichsleitung: Gudrun Salewski
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Kontaktperson
Andrea Greif
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06351 407-422
Fax: 06351 407-445
E-Mail: a.greif@vg-eisenberg.de
Rebekka Muschkott
Fatma Uysal
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06351 407-407
Telefon Festnetz: 06351 407-420
E-Mail: f.uysal@vg-eisenberg.de
Internet
Formulare
Vollmacht
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Servicebüro
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Kontaktperson
Andrea Greif
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06351 407-422
Fax: 06351 407-445
E-Mail: a.greif@vg-eisenberg.de
Rebekka Muschkott
Fatma Uysal
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06351 407-407
Telefon Festnetz: 06351 407-420
E-Mail: f.uysal@vg-eisenberg.de
Internet
Formulare
Vollmacht
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 Wochen.
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Perso, Identifikation, ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis