Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Beantragung eines neuen Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit, Namensänderung, Defekt, Verlust oder Diebstahl

    Beantragung eines neuen Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit, Namensänderung, Defekt, Verlust oder Diebstahl

    Online-Dienst

    Abholung von Ausweispapieren

    ID: L100039_285967188

    Beschreibung

    Vollmacht

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Personalausweisbehörde des Wohnortes,

    jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen),

    deutsche Vertretung im Ausland

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in Saarburg, Kell am See oder Wincheringen

    Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in Saarburg, Kell am See oder Wincheringen

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@saarburg-kell.de

    Telefon Festnetz: 06581 81-0

    Fax: 06581 81-220

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Besucheranschrift

    Am Fruchtmarkt 2 - 4

    54439 Saarburg

    Gebäude: Haus 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag:      07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de

    Telefon Festnetz: 06581 81-300

    Fax: 06581 81-220

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2023 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    • jetziger Personalausweis oder gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles und biometrisches Passfoto
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht (aktueller Gerichtsbeschluss, aktuelle Negativbescheinigung)
    • Beantragung wegen einer Namensänderung (z.B. Ehe, Scheidung etc.): Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung oder Urkunden
    • Beantragung wegen Verlust/Diebstahl: falls vorhanden Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei, Nachweise zur Identität
    • jetziger Personalausweis oder gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles und biometrisches Passfoto
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht (aktueller Gerichtsbeschluss, aktuelle Negativbescheinigung)
    • Beantragung wegen einer Namensänderung (z.B. Ehe, Scheidung etc.): Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung oder Urkunden
    • Beantragung wegen Verlust/Diebstahl: falls vorhanden Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei, Nachweise zur Identität

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1  Grundgesetz
    • Hauptwohnsitz/alleiniger Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
    • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1  Grundgesetz
    • Hauptwohnsitz/alleiniger Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Es genügt, wenn Sie den Antrag auf einen neuen Personalausweis etwa 4 Wochen vor dem Ablauf Ihres jetzigen Personalausweises stellen. 

    Freiwillig ist eine frühere Antragstellung möglich. 

    Es genügt, wenn Sie den Antrag auf einen neuen Personalausweis etwa 4 Wochen vor dem Ablauf Ihres jetzigen Personalausweises stellen. 

    Freiwillig ist eine frühere Antragstellung möglich. 

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    ca. 2 - 3 Wochen

    ca. 2 - 3 Wochen

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit = 10 Jahre)
    • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit = 6 Jahre)
    • 10,00 € für vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit = 3 Monate)
    • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit = 10 Jahre)
    • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit = 6 Jahre)
    • 10,00 € für vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit = 3 Monate)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, Perso, PA, neuer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Beantragung, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Neuer PA, Personalausweis, Personaldokument, Ausweis beantragen, Ausweis, Passbild, Personalausweis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)