Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Beantragung eines neuen Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit, Namensänderung, Defekt, Verlust oder Diebstahl
Beantragung eines neuen Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit, Namensänderung, Defekt, Verlust oder Diebstahl
Online-Dienst
Abholung von Ausweispapieren
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Personalausweisbehörde des Wohnortes,
jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen),
deutsche Vertretung im Ausland
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in Saarburg, Kell am See oder Wincheringen
Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in Saarburg, Kell am See oder Wincheringen
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maria Barth
Besucheranschrift
Fax: 06581 81-220
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Telefon Festnetz: 06581 81-206
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Frau Eva Maria Brittnacher
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-221
Fax: 06581 81-220
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Internet
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag:      07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maria Barth
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-206
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Fax: 06581 81-220
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Frau Doris Wagner
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Telefon Festnetz: 06581 81-205
Fax: 06581 81-220
Frau Eva Maria Brittnacher
Besucheranschrift
Fax: 06581 81-220
Telefon Festnetz: 06581 81-221
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Telefon Festnetz: 06581 81-300
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
- jetziger Personalausweis oder gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles und biometrisches Passfoto
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht (aktueller Gerichtsbeschluss, aktuelle Negativbescheinigung)
- Beantragung wegen einer Namensänderung (z.B. Ehe, Scheidung etc.): Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung oder Urkunden
- Beantragung wegen Verlust/Diebstahl: falls vorhanden Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei, Nachweise zur Identität
- jetziger Personalausweis oder gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles und biometrisches Passfoto
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht (aktueller Gerichtsbeschluss, aktuelle Negativbescheinigung)
- Beantragung wegen einer Namensänderung (z.B. Ehe, Scheidung etc.): Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung oder Urkunden
- Beantragung wegen Verlust/Diebstahl: falls vorhanden Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei, Nachweise zur Identität
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Hauptwohnsitz/alleiniger Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Hauptwohnsitz/alleiniger Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Es genügt, wenn Sie den Antrag auf einen neuen Personalausweis etwa 4 Wochen vor dem Ablauf Ihres jetzigen Personalausweises stellen.
Freiwillig ist eine frühere Antragstellung möglich.
Es genügt, wenn Sie den Antrag auf einen neuen Personalausweis etwa 4 Wochen vor dem Ablauf Ihres jetzigen Personalausweises stellen.
Freiwillig ist eine frühere Antragstellung möglich.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
ca. 2 - 3 Wochen
ca. 2 - 3 Wochen
Kosten
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
- 37,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit = 10 Jahre)
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit = 6 Jahre)
- 10,00 € für vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit = 3 Monate)
- 37,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit = 10 Jahre)
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit = 6 Jahre)
- 10,00 € für vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit = 3 Monate)
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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