Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienste
Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Hinweise für Landstuhl: Hundehaltung anmelden
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Landstuhl (steuern@landstuhl.de).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 4 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau E. Mitteregger
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Gebäude: Otterbach
Fax: 06301 719403
Telefon Festnetz: 06301 607-403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Frau S. Schenkel
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Gebäude: Otterbach
Telefon Festnetz: 06301 607-404
Fax: 06301 719403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Internet
Formulare
Anmeldung Hundesteuer SEPA
Anmeldung eines Hundes
Abmeldung eines Hundes
Antrag
Verbandsgemeinde Landstuhl - Abteilung 5
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pia Bräuer
Internet
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alexandra Staab
Frau Martina Stiller
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Hinweise für Landstuhl: Hundehaltung anmelden
Sofern auf Sie die Ermäßigung der Steuer gemäß des §8 der Hundesteuersatzung (Ihr Haus liegt mehr als 200m Luftlinie von jedem anderen bewohnten Gebäude entfernt.), nutzen Sie bitte das unten beigefügte pdf-Formular.
Alle Antragsteller auf die diese Regelung nicht zutrifft werden gebeten das Online-Formular auf der oberen rechten Seite zu nutzen. Sie müssen dieses nicht unterschreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier