Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienste
Hundesteuer - Anmeldung (SEPA) (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1261
67356 Lingenfeld
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld !
Kontakt
E-Mail: finanzen@vg-lingenfeld.de
E-Mail: vgkasse@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-0
Fax: 06344 509-199
Kontaktperson
Herr Uwe Geier (Leiter des Fachbereiches 1.2 Verantwortlicher für die FiBu)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: uwe.geier@vg-lingenfeld.de
Fax: 06344 509-4254
Telefon Festnetz: 06344 509-254
Frau Selina Eckardt
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4258
Telefon Festnetz: 06344 509-258
E-Mail: selina.eckardt@vg-lingenfeld.de
Herr Julian Winschel
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06344 509-4255
E-Mail: julian.winschel@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-255
Herr Marius Dudenhöffer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06344 509-252
E-Mail: Marius.Dudenhoeffer@vg-lingenfeld.de
Fax: 06344 509-4252
Internet
Weitere Informationen
- sonstiges Gemeindevermögen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
- Zahlungsabwicklung, Mahnwesen und Vollstreckung
- Zentraler Rechnungseingang und Belegarchivierung
- Steuern, Abgaben und Beiträge
- Miet- und Pachtangelegenheiten
- Forsten und Jagd
- Grundstücks- und Energiemanagement (Verwaltung)
- Zuschuss- und Förderangelegenheiten
- Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
- Schulden- und Darlehensverwaltung
- Finanz- und Investitionscontrolling
- Jahresabschlüsse
- Rechnungsprüfung und Finanzberichte
- Finanzstatistiken
- Bürgerstiftungen
- Wirtschaftsförderung
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Finanzabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Selina Eckardt
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06344 509-4258
E-Mail: selina.eckardt@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-258
Herr Uwe Geier (Leiter des Fachbereiches 1.2 Verantwortlicher für die FiBu)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06344 509-254
Fax: 06344 509-4254
E-Mail: uwe.geier@vg-lingenfeld.de
Herr Julian Winschel
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06344 509-4255
E-Mail: julian.winschel@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-255
Herr Marius Dudenhöffer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06344 509-252
E-Mail: Marius.Dudenhoeffer@vg-lingenfeld.de
Fax: 06344 509-4252
Internet
Weitere Informationen
- Sonstiges Gemeindevermögen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
- Steuern, Abgaben und Beiträge
- Forsten und Jagd
- Miet- und Pachtangelegenheiten
- Grundstücksmanagement (Verwaltung)
- Zuschuss- und Förderangelegenheiten
- Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
- Schulden- und Darlehensverwaltung
- Finanz- und Investitionscontrolling
- Jahresabschlüsse
- Rechnungsprüfung und Finanzberichte
- Finanzstatistiken
- Bürgerstiftungen
- Wirtschaftsförderung
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund