Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Anmeldung (SEPA)

    ID: L100039_240136921

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_240136912

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    67356 Lingenfeld

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    * montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr * mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr * donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen * freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr * Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    Fax: 06344 509-199

    E-Mail: finanzen@vg-lingenfeld.de

    E-Mail: vgkasse@vg-lingenfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • sonstiges Gemeindevermögen
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
    • Zahlungsabwicklung, Mahnwesen und Vollstreckung
    • Zentraler Rechnungseingang und Belegarchivierung
    • Steuern, Abgaben und Beiträge
    • Miet- und Pachtangelegenheiten
    • Forsten und Jagd
    • Grundstücks- und Energiemanagement (Verwaltung)
    • Zuschuss- und Förderangelegenheiten
    • Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
    • Schulden- und Darlehensverwaltung
    • Finanz- und Investitionscontrolling
    • Jahresabschlüsse
    • Rechnungsprüfung und Finanzberichte
    • Finanzstatistiken
    • Bürgerstiftungen
    • Wirtschaftsförderung

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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