Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Anmeldung (SEPA) (DIN A4)

    ID: L100039_291505701

    Beschreibung

    Anmeldung Hundesteuer SEPA

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)

    ID: L100039_291504095

    Beschreibung

    Anmeldung eines Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    67356 Lingenfeld

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld !

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@vg-lingenfeld.de

    E-Mail: vgkasse@vg-lingenfeld.de

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    Fax: 06344 509-199

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • sonstiges Gemeindevermögen
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
    • Zahlungsabwicklung, Mahnwesen und Vollstreckung
    • Zentraler Rechnungseingang und Belegarchivierung
    • Steuern, Abgaben und Beiträge
    • Miet- und Pachtangelegenheiten
    • Forsten und Jagd
    • Grundstücks- und Energiemanagement (Verwaltung)
    • Zuschuss- und Förderangelegenheiten
    • Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
    • Schulden- und Darlehensverwaltung
    • Finanz- und Investitionscontrolling
    • Jahresabschlüsse
    • Rechnungsprüfung und Finanzberichte
    • Finanzstatistiken
    • Bürgerstiftungen
    • Wirtschaftsförderung

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Finanzabteilung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@vg-lingenfeld.de

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    Fax: 06344 509-199

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Sonstiges Gemeindevermögen
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
    • Steuern, Abgaben und Beiträge
    • Forsten und Jagd
    • Miet- und Pachtangelegenheiten
    • Grundstücksmanagement (Verwaltung)
    • Zuschuss- und Förderangelegenheiten
    • Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
    • Schulden- und Darlehensverwaltung
    • Finanz- und Investitionscontrolling
    • Jahresabschlüsse
    • Rechnungsprüfung und Finanzberichte
    • Finanzstatistiken
    • Bürgerstiftungen
    • Wirtschaftsförderung

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2025

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Stichwörter

    Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020