Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienste
Hundesteuer - Anmeldung (SEPA)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marion Müller
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: Marion.Mueller@bad-duerkheim.de
Frau Carina Var
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Carina.Var@bad-duerkheim.de
Frau Ina Palnik
Besucheranschrift
E-Mail: Ina.Palnik@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Christine Reisewitz
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Frau Ulrike Bühler
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Ulrike.Buehler@bad-duerkheim.de
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag         8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag zuätzlich            14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dienstag                             8.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwoch                            7.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carina Var
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Carina.Var@bad-duerkheim.de
Frau Ina Palnik
Besucheranschrift
E-Mail: Ina.Palnik@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Christine Reisewitz
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Marion Müller
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Marion.Mueller@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Frau Ulrike Bühler
Besucheranschrift
E-Mail: Ulrike.Buehler@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund