Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden
Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erfolgen.
Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erfolgen.
Online-Dienst
Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung: Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Telefonzeiten und Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 -bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 621 504-3331
E-Mail: 2-11@ludwigshafen.de
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden
Hunde sind innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung anzumelden.
Hunde, die länger als drei Monate in Pflege genommen werden sind ebenfalls anzumelden.
Hunde sind innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung anzumelden.
Hunde, die länger als drei Monate in Pflege genommen werden sind ebenfalls anzumelden.
Kosten
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden
Welche Steuern fallen an:
- Jeder erste Hund: 145 Euro (pro Jahr)
- Jeder zweite Hund 180 Euro (pro Jahr)
- Jeder weitere Hund: 220 Euro (pro Jahr)
- Jeder erste gefährliche Hund: 840 Euro (pro Jahr)
- Jeder weitere gefährliche Hund: 1.200 Euro (pro Jahr)
Zweijährige Steuerbefreiung bei Erwerb von Hunden aus dem Tierheim Ludwigshafen. Nach Ablauf der zwei Jahre gilt der reguläre jeweilige Steuersatz. Zur Gewährung der Steuerbefreiung ist der Überlassungsvertrag des Tierheims vorzulegen und der Hund anzumelden.
Zahlungsart:
vierteljährlich (per Lastschrift oder Überweisung) - jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Welche Steuern fallen an:
- Jeder erste Hund: 145 Euro (pro Jahr)
- Jeder zweite Hund 180 Euro (pro Jahr)
- Jeder weitere Hund: 220 Euro (pro Jahr)
- Jeder erste gefährliche Hund: 840 Euro (pro Jahr)
- Jeder weitere gefährliche Hund: 1.200 Euro (pro Jahr)
Zweijährige Steuerbefreiung bei Erwerb von Hunden aus dem Tierheim Ludwigshafen. Nach Ablauf der zwei Jahre gilt der reguläre jeweilige Steuersatz. Zur Gewährung der Steuerbefreiung ist der Überlassungsvertrag des Tierheims vorzulegen und der Hund anzumelden.
Zahlungsart:
vierteljährlich (per Lastschrift oder Überweisung) - jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden
Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung sichtbar vom Hund zu tragen.
Bei Verlust der Steuermarke kann eine neue gebührenfreie Marke bei der Steuerverwaltung beantragt werden.
Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung sichtbar vom Hund zu tragen.
Bei Verlust der Steuermarke kann eine neue gebührenfreie Marke bei der Steuerverwaltung beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund