Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden

    Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erfolgen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100039_242401631

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung: Hundesteuer

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 -bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • A - Kj

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2340

    • Kk - Sch

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2330

    • Sci - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2346

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden

    Hunde sind innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung anzumelden.

    Hunde, die länger als drei Monate in Pflege genommen werden sind ebenfalls anzumelden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden

    Welche Steuern fallen an:

    • Jeder erste Hund: 145 Euro (pro Jahr)
    • Jeder zweite Hund 180 Euro (pro Jahr)
    • Jeder weitere Hund: 220 Euro (pro Jahr)
    • Jeder erste gefährliche Hund: 840 Euro (pro Jahr)
    • Jeder weitere gefährliche Hund: 1.200 Euro (pro Jahr)

    Zweijährige Steuerbefreiung bei Erwerb von Hunden aus dem Tierheim Ludwigshafen. Nach Ablauf der zwei Jahre gilt der reguläre jeweilige Steuersatz. Zur Gewährung der Steuerbefreiung ist der Überlassungsvertrag des Tierheims vorzulegen und der Hund anzumelden.
     
    Zahlungsart:

    vierteljährlich (per Lastschrift oder Überweisung) - jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Hund anmelden

    Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung sichtbar vom Hund zu tragen.

    Bei Verlust der Steuermarke kann eine neue gebührenfreie Marke bei der Steuerverwaltung beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de