Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Hundehaltung anmelden

    Die An- oder Ummeldung eines Hundes erfolgt nicht automatisch mit An- oder Ummeldung des Besitzers. Bitte informieren Sie bei einem Umzug die Abteilung Steuern und Beiträge.

    Online-Dienste

    Hundeanmeldung / Hundeabmeldung

    ID: L100039_252190467

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    OZG_Hundesteuer

    ID: L100039_280782093

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Zugang zum Bürgerservice erfolgt über den Haupteingang des Rathauses (Rathausplatz). Wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, wenden Sie sich bitte an die Empfangsmitarbeiterinnen am Seiteneingang. 

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Sie können den Bürgerservice entweder mit kurzen Wartezeiten und Terminvereinbarung unter 06233 / 89-666, per Mail an buergerservice@frankenthal.de oder unterwww.frankenthal.de/onlinetermin besuchen, oder ohne Terminvereinbarung ins Rathaus kommen. Bei einem Besuch ohne Termin sind Wartezeiten möglich. Jeweils eine Viertelstunde vor Ende der Öffnungszeit ist Annahmeschluss für Kundinnen und Kunden ohne Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-666

    Fax: 06233 89-15600

    E-Mail: buergerservice@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    An-, Um-, Abmeldungen, Bewohnerparkausweise, Auskünfte aus dem Melderegister, Beglaubigungen, Eintrittskarten für diverse Frankenthaler Veranstaltungen, Fischereischeine, Frankenthaler Ermäßigungskarte, Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz, Gewerbezentralregister, Hund an- und abmelden, Kfz-Schein-Änderung, Kinderpässe, Meldebescheinigungen, Personalausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Reisepässe, Bestätigung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenparkausweise, Untersuchungsberechtigungsscheine, Verkauf des Mietspiegels, Willkommenspakete für Neubürger, Windelsäcke, Gelbe Säcke, Informationen, Anträge und Formulare insbesondere für folgende Bereiche:
    Bestellung Müllgefäße, Karte ab 60 im ÖPNV, Schwerbehindertenausweise, Ausgabe von Infomaterial über städtische Dienste und Angebote, Bürgerberatung (z.B. in Zuständigkeitsfragen)  

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 20 - Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-15597

    Telefon Festnetz: 06233 89-209

    E-Mail: finanzen@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Zu den Aufgaben des Bereichs Finanzen gehören die Sicherstellung einer geordneten Finanzwirtschaft, die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Steuerung des Haushaltsvollzuges. Angesiedelt sind hier alle kommunalen Finanzdienste, das Finanzcontrolling und das Beteiligungsmanagement. Der Bereich Finanzen verwaltet auch die Kommunale Bürgerstiftung der Stadt Frankenthal.

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Hundehaltung anmelden

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Hundehaltung anmelden

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Hundehaltung anmelden

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Hundehaltung anmelden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de