Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienst
Hundesteuer - Anmeldung / Abmeldung / Befreiung / Ermäßigung
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 2.5 Abgaben
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: info@schweich.de
Telefon Festnetz: 06502 407-0
Kontaktperson
Herr Leon Thomas
Internet
Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 2.1 Haushaltsmanagement, Jahresabschlüsse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: info@schweich.de
Telefon Festnetz: 06502 407-0
Internet
Weitere Informationen
Haushalt, Finanzausgleich, Abgaben, Grundsatzangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Hinweise für Schweich an der Römischen Weinstraße: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.
Die Hundesteuersatzungen der Gemeinden finden Sie unter folgendgem Link
Die Hundesteuersatzungen der Gemeinden finden Sie unter folgendgem Link
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schweich an der Römischen Weinstraße: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund