Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Hinweise für Bitburg: Hundehaltung anmelden
Jede Hundehaltung muss angemeldet werden.
Die Stadt Bitburg erhebt für das Halten von Hunden eine Hundesteuer auf der Grundlage der Hundesteuersatzung vom 02.09.2011 in der Fassung vom 22.09.2022.
Die jährliche Hundesteuer beträgt ab dem 01.10.2022:
- 90,00 Euro für den ersten Hund
- 144,00 Euro für den zweiten Hund
- 216,00 Euro für jeden weiteren Hund
Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
Die Steuer beträgt hier jährlich:
- 792,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund
- 864,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund
- 936,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund
Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadt Bitburg anzumelden. Nutzen Sie hierfür gerne das vorbereitete An-/Abmeldeformular.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine rote Hundesteuermarke.
Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Bitburg zurückzusenden.
Online-Dienst
Hundesteuer
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 64
54625 Bitburg
Kontakt
Internet
Stadt Bitburg - Team 1.1 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silvia Habscheid
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-490
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-116
E-Mail: habscheid.s@stadt.bitburg.de
Frau Marion Krüger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-117
Fax: +49 6561 6001-490
E-Mail: krueger.m@stadt.bitburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier