Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Hinweise für Trier: Hund anmelden

    • in Trier gibt es keine Transponder, sondern die Hundesteuermarke

    Anmeldung/Ummeldung

    • erfolgt online, telefonisch oder persönlich 
    • ein Formular steht zum download unter www.trier.de bereit
    • Ummeldung kann auch gleichzeitig mit Meldung der neuen Adresse im Bürgeramt erfolgen
    • in Trier gibt es keine Transponder, sondern die Hundesteuermarke

    Anmeldung/Ummeldung

    • erfolgt online, telefonisch oder persönlich 
    • ein Formular steht zum download unter www.trier.de bereit
    • Ummeldung kann auch gleichzeitig mit Meldung der neuen Adresse im Bürgeramt erfolgen

    Online-Dienst

    Hundesteuermeldung

    ID: L100039_245444366

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 07.04.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kommunale Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: steueramt@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    20, Finanzen, Kämmerei

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 06.09.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Hinweise für Trier: Hund anmelden

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise für Trier: Hund anmelden

    • die Steuermarke wird mit dem Steuerbescheid zugestellt
    • die Steuermarke wird mit dem Steuerbescheid zugestellt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Hund anmelden

    • bei online-Beantragung 2 Wochen
    • bei online-Beantragung 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Trier: Hund anmelden

    Jährlich:

    • 120,00 Euro für den ersten Hund
    • zusätzlich 168,00 Euro für den zweiten Hund
    • zusätzlich 228,00 Euro für jeden weiteren Hund

    Ausnahme:

    • ein Hund, der nachweislich aus dem Tierheim Trier übernommen wurde, ist zunächst bis 2027 steuerfrei

    Zahlungsart:

    • Einzug durch die Stadtkasse Trier pro Quartal
    • auf Antrag auch Jahreszahlung möglich

    Jährlich:

    • 120,00 Euro für den ersten Hund
    • zusätzlich 168,00 Euro für den zweiten Hund
    • zusätzlich 228,00 Euro für jeden weiteren Hund

    Ausnahme:

    • ein Hund, der nachweislich aus dem Tierheim Trier übernommen wurde, ist zunächst bis 2027 steuerfrei

    Zahlungsart:

    • Einzug durch die Stadtkasse Trier pro Quartal
    • auf Antrag auch Jahreszahlung möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)