Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Online-Dienst

    Hundesteuer - Anmeldung - Direktlink zum Antrag

    ID: L100039_252577602

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Hundehaltung anmelden

    Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro vornehmen.

    Weitere Informationen zur Hundesteuerermäßigung oder -befreiung sowie bei Verlust der Hundemarke erhalten Sie bei Frau Wollenweber, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 02661/6268-357.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 5 - Finanzen - Haushalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirburger Straße 4

    56470 Bad Marienberg (Westerwald)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02661 6268-0

    Fax: 02661 6268-201

    E-Mail: verbandsgemeinde@bad-marienberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirburger Straße 4

    56470 Bad Marienberg (Westerwald)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02661 6268-0

    Fax: 02661 6268-201

    E-Mail: verbandsgemeinde@bad-marienberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Hundehaltung anmelden

    Rechtsgrundlage (Ortsrecht)

    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung

    Rechtsgrundlage (allgemein)

    § 24 Gemeindeordnung (GemO)
    § 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Hundehaltung anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Haustier, anmelden, Hund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de