Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienst
Hundesteuer – Anmeldung - Direktlink zum Antrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro vornehmen.
Weitere Informationen zur Hundesteuerermäßigung oder -befreiung sowie bei Verlust der Hundemarke erhalten Sie bei Frau Wollenweber, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 02661/6268-357.
Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro vornehmen.
Weitere Informationen zur Hundesteuerermäßigung oder -befreiung sowie bei Verlust der Hundemarke erhalten Sie bei Frau Wollenweber, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 02661/6268-357.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 5 - Finanzen - Haushalt
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tamara Weiand
Besucheranschrift
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Tamara.Weiand@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-355
Internet
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Renate Grün
Besucheranschrift
E-Mail: renate.gruen@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-280
Fax: 02661 6268-201
Herr Daniel Luck
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-282
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: daniel.luck@bad-marienberg.de
Frau Heike Dräger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-284
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Heike.Draeger@bad-marienberg.de
Frau Sabine Lichtenthäler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-285
E-Mail: Sabine.Lichtenthaeler@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Herr Christoph Schütz
Besucheranschrift
E-Mail: christoph.schuetz@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-286
Fax: 02661 6268-201
Frau Karin Nusch
Besucheranschrift
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Karin.Nusch@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-283
Frau Jennifer Müller
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung
Rechtsgrundlage (allgemein)
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§ 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung
Rechtsgrundlage (allgemein)
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§ 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund