Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro vornehmen.
Weitere Informationen zur Hundesteuerermäßigung oder -befreiung sowie bei Verlust der Hundemarke erhalten Sie bei Frau Wollenweber, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 02661/6268-357.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 5 - Finanzen - Haushalt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tamara Weiand
Hausanschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-355
E-Mail: Tamara.Weiand@bad-marienberg.de
Internet
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Dräger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-284
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Heike.Draeger@bad-marienberg.de
Frau Renate Grün
Hausanschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-280
E-Mail: renate.gruen@bad-marienberg.de
Frau Sabine Lichtenthäler
Herr Daniel Luck
Hausanschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-282
E-Mail: daniel.luck@bad-marienberg.de
Frau Jennifer Müller
Frau Karin Nusch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-283
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Karin.Nusch@bad-marienberg.de
Herr Christoph Schütz
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung
Rechtsgrundlage (allgemein)
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§ 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuer, Haustier, anmelden, Hund