Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Hinweise für Neuwied: Hundesteuer

    Wer einen Hund hält, hat ihn binnen vierzehn Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde/Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

    Wer einen Hund hält, hat ihn binnen vierzehn Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde/Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100039_279817441

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Schöneberg, Nadine)

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: Schöneberg, Nadine)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Kämmerei- und Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-106(Telefonnummer für Hunde- und Grundsteuer)

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-107(Telefonnummer für Gewerbe- und Vergnügungssteuer)

    Fax: +49 2631 802-93148

    E-Mail: steuerabteilung@neuwied.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Basislastschriftmandat
    Antrag auf Änderung der Bankverbindung und Anschrift

    Version

    Technisch erstellt am 01.09.2021 (von: Faller, Carolin)

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Schöneberg, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuwied: Hundesteuer

    Der Steuersatz beträgt zz. für jeden Hund einheitlich und unabhängig von der Rasse 96,- € jährlich.

    Der Steuersatz beträgt zz. für jeden Hund einheitlich und unabhängig von der Rasse 96,- € jährlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)