Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Hinweise für Idar-Oberstein: Hundehaltung anmelden
Bitte beachten Sie die Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer.
Online-Dienst
Hundesteuer an-, um- und abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Stadtkämmerei
Adresse
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64-2000
E-Mail: kaemmerei@idar-oberstein.de
Internet
Stadt Idar-Oberstein - Steuern
Adresse
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefani Brill
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Telefon Festnetz: 06781 64-2203
Fax: 06781 64-9509
E-Mail: stefani.brill@idar-oberstein.de
Frau Antje Decker
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-2202
Fax: 06781 64-9509
E-Mail: antje.decker@idar-oberstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Hinweise für Idar-Oberstein: Hundehaltung anmelden
Hinweis:
Das Antragsformular bekommen Sie auf der Stadtverwaltung. Die Zusendung des ausgefüllten Formulars kann per Post oder Fax erfolgen.
Sie können die Hundehaltung auch online unter folgendem Link https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.02.01&mode=cc&cc_key=OZG_Hundesteuer anmelden. Sie finden den Link zur Online-Anmeldung auch im nachfolgenden Bereich.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier