Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Information des Steueramtes: 

    Die Frist zur Anmeldung eines Hundes beträgt 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt.

     Haltung mehrerer Hunde und Vergünstigungsmöglichkeiten

    • In einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als gemeinsam gehalten und werden entsprechend berechnet.
    • Rettungs- und Sanitätshunde
    • Blindenhunde u.ä.
    • Wachhunde bei einzelstehenden Gebäuden

    Online-Dienst

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100039_271471326

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Ansprechpartner:    +49 261 129-2072

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnnummer  115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Fr 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer Anmeldung (PDF)

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Unterlagen Anmeldung: Personalausweis

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Ihr Anliegen direkt online starten: Hundesteuer Anmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Beträge beziehen sich jeweils auf ein Jahr:

    • 108,00 Euro für den Ersthund
    • 144,00 Euro für den Zweithund
    • 192,00 Euro für jeden weiteren Hund
    • 700,00 Euro für jeden gefährlichen Hund

    Steuervergünstigungen oder Befreiungen werden unter bestimmten Umständen gewährt (siehe Hundesteuersatzung).

    Jahreszahlung (01.07 d. J.)
    Quartalszahlung (15.02., 15.05., 15.08, 15.11. d. J.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben!

    Haltung mehrerer Hunde und Vergünstigungsmöglichkeiten

    • In einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als gemeinsam gehalten und werden entsprechend berechnet.
    • Rettungs- und Sanitätshunde
    • Blindenhunde u.ä.
    • Wachhunde bei einzelstehenden Gebäuden

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Haustier, anmelden, Hund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de