Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Information des Steueramtes:
Die Frist zur Anmeldung eines Hundes beträgt 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt.
Haltung mehrerer Hunde und Vergünstigungsmöglichkeiten
- In einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als gemeinsam gehalten und werden entsprechend berechnet.
- Rettungs- und Sanitätshunde
- Blindenhunde u.ä.
- Wachhunde bei einzelstehenden Gebäuden
Online-Dienst
Hundesteuer Anmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-2072
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Fr 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Hundesteuer Anmeldung (PDF)
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Unterlagen Anmeldung: Personalausweis
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ihr Anliegen direkt online starten: Hundesteuer Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Beträge beziehen sich jeweils auf ein Jahr:
- 108,00 Euro für den Ersthund
- 144,00 Euro für den Zweithund
- 192,00 Euro für jeden weiteren Hund
- 700,00 Euro für jeden gefährlichen Hund
Steuervergünstigungen oder Befreiungen werden unter bestimmten Umständen gewährt (siehe Hundesteuersatzung).
Jahreszahlung (01.07 d. J.)
Quartalszahlung (15.02., 15.05., 15.08, 15.11. d. J.)
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben!
Haltung mehrerer Hunde und Vergünstigungsmöglichkeiten
- In einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als gemeinsam gehalten und werden entsprechend berechnet.
- Rettungs- und Sanitätshunde
- Blindenhunde u.ä.
- Wachhunde bei einzelstehenden Gebäuden
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
anmelden, Hund, Haustier, Hundesteuer