Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienst

    Melderegisterauskunft - Antrag (DIN A4)

    ID: L100039_240134600

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannheimer Straße 24

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 935-0

    Fax: 06322 9351099

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannheimer Straße 24

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Montag zuätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr * Dienstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr * Mittwoch 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 935-0

    Fax: 06322 935-1099

    E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English